Das Tierschutzgesetz (§24 a) regelt das Kennzeichnen der Hunde neu.
- Nach dem 30.06.2008 geborene Welpen müssen bis spätestens 3 Lebensmonat
gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden.
- Erwachsene Hunde müssen bis spätestens 31. 12. 2009 elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert werden.
Was passiert beim Chippen?
Dem Hund wird mit Hilfe einer Injektionsnadel ein winziger Mikrochip der verschiedene Buchstaben- und Zahlenkombinationen enthält, hinter dem Ohr eingesetzt.
Dieser Eingriff ist nicht schmerzhafter als eine Spritze, beeinträchtigt den Hund aber in keiner Weise.
Die Daten auf dem Mikrochip sind von Tierärzten und Tierschutzhäusern jederzeit abrufbar und der Tierbesitzer sofort festzustellen.
Diese Regelung trägt wesentlich zur Erhaltung der Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe bei. Durch die Internationalisierung des Reiseverkehrs ist dies von besonderer Bedeutung. |